ES IST VORHER GESTELLT UND ENTDECKT FOLGENDES:
Dass vier wesentliche und unabhängige Akteure in die Bereitstellung des medizinischen Tourismus eingreifen und dessen Qualität und Professionalität garantieren:
1) Der Medizintourismusvermittler
2) Reisebüro: Transport, Empfang, Organisation, Hotelunterkunft und Freizeit.
3) Klinik: Krankenhausunterkunft und paramedizinische Leistungen.
4) Arzt oder Chirurg: Die medizinische oder chirurgische Handlung.
Es wird unten verstanden von:
– “Facilitator of Medical Tourism” das Unternehmen “Optimum Allianz Limited” durch seine Marke “MEDIKALISTA”
– “Klinik”, die private Gesundheitseinrichtung, in der der Patient / Klient zu seiner medizinischen Intervention zugelassen wird.
– “Doktor”, der behandelnde Arzt und / oder Chirurg.
– “Patient / Klient”, die Person, die von den unten aufgeführten medizinischen und touristischen Dienstleistungen profitiert.
– “Die Intervention”, der medizinische oder chirurgische Akt.
Diese “MEDIKALISTA” fungiert als unabhängige Vermittlerin des medizinischen Tourismus. MEDIKALISTA erleichtert den Kontakt zwischen dem Patienten und den Gesundheitsdienstleistern vor und nach der Behandlung.
Ziel von MEDIKALISTA ist es, seinen Kunden Zugang zu hochwertigen medizinischen Dienstleistungen und internationalen Standards zu erschwinglichen Preisen außerhalb ihres Wohnsitzlandes zu bieten.
ARTIKEL 1: DIENSTLEISTUNGEN
1.1. Dienstleistungen des „Medical Tourism Facilitator“:
Die folgenden Dienstleistungen werden vom “Medical Tourism Facilitator” erbracht:
– Bereitstellung der erforderlichen Informationen, um Patienten dabei zu helfen, unabhängige, informierte und freie Entscheidungen in Bezug auf ihre Gesundheitsversorgung zu treffen;
– Überwachung der für den Patienten erbrachten Leistungen: Überwachung der Behandlungsprozesse und Sicherstellung, dass die versprochene Qualität mit der erbrachten Qualität übereinstimmt.
– Postoperative Nachsorge: Stellen Sie sicher, dass die Patienten während ihres gesamten medizinischen Aufenthalts im Ausland angemessen betreut werden. Und stellen Sie die Koordination und Kommunikation mit Fachleuten nach ihrer Rückkehr in ihr Herkunftsland sicher.
– Vertraulichkeit: Ohne ausdrückliche Zustimmung des Patienten werden keine Informationen außerhalb von MEDIKALISTA und Chirurgen, Ärzten und Partnern von Angehörigen der Gesundheitsberufe weitergegeben.
Die Verantwortung des Medical Tourism Facilitator kann nicht übernommen werden, wenn ein medizinisches Verschulden oder eine Fahrlässigkeit vorliegt, die der Klinik oder dem Arzt zuzuschreiben sind.
1.2. “Agentur” -Dienstleistungen:
– Die Unterstützung des “Patienten / Klienten” während seines Aufenthalts von seiner Ankunft bis zu seiner Abreise (Empfang, Landtransfer, Hotelunterkunft, Information, touristische Beratung, Verwaltung von touristischen, medizinischen und paramedizinischen Terminen, Unterstützung bei der Kontrolle -in und Check-out auf Hotel- und Klinikebene).
– Organisation des Krankenhausaufenthaltes “Patient / Klient” und Erbringung touristischer Dienstleistungen während seines Aufenthalts.
– Erleichterung der Verbindung des “Patienten / Klienten” mit den verschiedenen Interessengruppen.
1.3. Dienstleistungen der “Klinik”:
– Krankenhausunterkunft innerhalb der Klinik
– Erbringung medizinischer und paramedizinischer Dienstleistungen gemäß den geltenden Vorschriften, Zollbestimmungen, Hygienestandards und Standards des Gesundheitssektors, die in dem Land gelten, in dem die Dienstleistungen erbracht werden.
1.4. “Doktor” Vorteile:
Der Arzt verpflichtet sich, MEDIKALISTA-Kunden folgende Dienstleistungen anzubieten:
– Das Studium der Krankenakte und die Entwicklung der medizinischen Diagnose
– Die Durchführung des medizinischen und / oder chirurgischen Aktes in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften, der Ethik und der medizinischen Ethik.
– Postoperative oder postmedizinische Nachsorge des “Patienten / Klienten”
ARTIKEL 2: VERPFLICHTUNGEN
2.1. Pflichten des „Medical Tourism Facilitator“:
Im Rahmen dieser Vereinbarung ist der Moderator dafür verantwortlich, dass die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen dem Begünstigten gemäß diesem Vertrag erbracht werden.
MEDIKALISTA fungiert als Medizintourismusvermittler für bestimmte medizinische Leistungserbringer, die medizinische Leistungen direkt für den Begünstigten erbringen.
MEDIKALISTA stellt sicher, dass alle medizinischen Dienstleistungen der medizinischen Leistungserbringer, mit denen es zusammenarbeitet, von medizinischem Personal mit den entsprechenden Qualifikationen gemäß den in den jeweiligen Ländern geltenden Rechtsvorschriften erbracht werden.
MEDIKALISTA als Vertreter bestimmter medizinischer Leistungserbringer kann eine Vergütung für den Abschluss von Verträgen zwischen Patienten und medizinischen Leistungserbringern erhalten.
MEDIKALISTA ist in keiner Weise für den Verlust oder die Verschlechterung der persönlichen Gegenstände des “Patienten / Klienten” verantwortlich.
MEDIKALISTA kann nicht haftbar gemacht werden, wenn die Klinik oder der Arzt medizinische Verfehlungen oder Fahrlässigkeiten begangen haben.
2.2. “Agentur” -Verpflichtungen:
Bringen Sie die erforderliche Sorgfalt in seinen Auftrag ein, indem Sie die geltenden Vorschriften, Bräuche und Standards des Tourismussektors in dem Land einhalten, in dem die Dienstleistung erbracht wird.
Schließen Sie Versicherungspolicen für die üblichen Dienstleistungen von Reisebüros gemäß den geltenden Vorschriften ab.
2.3. Pflichten der “Klinik”:
Die Klinik ist verpflichtet:
– Bringen Sie die Sorgfaltspflicht in seinen Auftrag, indem Sie die geltenden Vorschriften, Gepflogenheiten, Hygienestandards und Standards im Gesundheitssektor seines Landes einhalten.
– Abonnieren Sie auf eigene Kosten die Versicherungspolicen für die üblichen Leistungen multidisziplinärer Kliniken gemäß den geltenden Vorschriften.
– Erbringen Sie unter seiner Verantwortung die in Artikel 1.3 dieses Vertrags aufgeführten Dienstleistungen.
2.4. Pflichten des “Arztes”:
Die folgenden Verpflichtungen liegen beim “Arzt”:
– Bringen Sie alle erforderlichen Sorgfalt in seinen Auftrag ein, indem Sie die geltenden Vorschriften, Bräuche und Standards des medizinischen Sektors in seinem Land einhalten.
– Ärztlicher Arzt zu sein und beim Rat der Ärztekammer seines Landes registriert zu sein.
– Besitzen Sie Fachdiplome und verfügen Sie über mindestens 5 Jahre praktische Erfahrung in ihrem Fachgebiet.
– Auf eigene Kosten Versicherungspolicen abschließen, die sich auf die üblichen Leistungen von Ärzten gemäß den geltenden Vorschriften beziehen.
– Beantworten Sie alle Fragen des “Patienten / Klienten” im Zusammenhang mit der vereinbarten “Intervention”.
– Erbringen Sie unter seiner Verantwortung die in Artikel 1.4 dieses Vertrags aufgeführten Dienstleistungen.
NB: Der Chirurg ist gesetzlich verpflichtet, Mittel zu beschaffen.
2.5. Pflichten des “Patienten / Klienten”:
Kommunizieren Sie alle notwendigen Informationen in Bezug auf seine Krankengeschichte oder seine chronischen Pathologien.
Drücken Sie seine Bitte klar und präzise aus und stellen Sie dem “Arzt” während der präoperativen Konsultation alle notwendigen Fragen, damit er sehr gut über die Details, die Risiken und die operativen Konsequenzen informiert ist, die mit der Natur des “Arztes” verbunden sind Intervention “vereinbart.
Befolgen Sie vor und nach der “Intervention” die Ratschläge und Empfehlungen des medizinischen Personals im Allgemeinen und des “Arztes” im Besonderen.
Halten Sie den vom “Arzt” und der “Agentur” empfohlenen Mindestaufenthaltsaufenthalt ein.
Der “Patient / Kunde” ist für die Sicherheit seiner persönlichen Gegenstände verantwortlich.
ARTIKEL 3: VERANTWORTUNG:
Der “Medical Tourism Facilitator” ist nur für die ihm zustehenden Verpflichtungen verantwortlich (siehe oben in “Artikel 2 Absatz 2.1”).
MEDIKALISTA übernimmt keine Verantwortung für medizinische Behandlungen. Dieser Aspekt wird durch die Bedingungen des Behandlungsvertrags zwischen dem “Patienten / Klienten” einerseits und dem “Arzt” und der “Klinik” andererseits geregelt.
MEDIKALISTA hilft dem Begünstigten, den Chirurgen bei Bedarf per Telefon / Videokonferenz zu kontaktieren.
MEDIKALISTA garantiert in keiner Weise den Erfolg der geplanten medizinischen Eingriffe. Es werden keine Rückerstattungen oder Ermäßigungen für nicht erfolgreiche Verfahren angeboten. Für Schönheitsoperationen ist das Recht zum Ausbessern in Artikel 9 unten geregelt.
MEDIKALISTA übernimmt keine Verantwortung für den Fall, dass die Dienstleistungen aufgrund höherer Gewalt, Störung von Einrichtungen, Transportstreiks, medizinischem Personal oder widrigen Wetterbedingungen verspätet oder nicht erbracht werden.
Der “Patient / Klient” ist nur für seine Verpflichtungen verantwortlich (oben in “Artikel 2 Absatz 2.5” aufgeführt).
Der “Arzt” ist nur für die ihm zustehenden Leistungen und Verpflichtungen verantwortlich (siehe oben in “Artikel 1 Absatz 1.4” und “Artikel 2 Absatz 2.4”).
Die “Klinik” ist nur für die ihr zustehenden Leistungen und Verpflichtungen verantwortlich (siehe oben in “Artikel 1 Absatz 1.3” und “Artikel 2 Absatz 2.3”).
“Die Agentur” ist nur für die ihr zustehenden Dienstleistungen und Verpflichtungen verantwortlich (siehe oben in “Artikel 1 Absatz 1.2” und “Artikel 2 Absatz 2.2”).
Die medizinische Komponente liegt ausschließlich in der Verantwortung der “Klinik” und des “Arztes”. Alle diesbezüglichen Streitigkeiten fallen in die Zuständigkeit der Gerichte des Wohnsitzlandes der “Klinik” und des “Arztes”.
ARTIKEL 4: KÜNDIGUNGSRECHT
Nach einem Gespräch mit dem “Arzt” während der präoperativen Konsultation hat der “Patient / Klient” das Recht, die gewünschte “Intervention” abzubrechen, so dass er nur zur Zahlung der Kosten der entsprechenden Agentur aufgefordert wird während des Aufenthalts und Überweisungen und die Kosten für die Bearbeitung seiner Datei.
Auch der „Arzt“ hat aus medizinischen Gründen das Recht, nach Absprache mit dem medizinischen Personal die vereinbarte „Intervention“ abzusagen. In diesem Fall wird der „Patient / Klient“ nur zur Zahlung der Kosten aufgefordert in Bezug auf den Aufenthalt und die Überweisungen sowie die Kosten für die Bearbeitung seiner Akte.
ARTIKEL 5: VERGÜTUNG:
Vergütung der Agentur: Sie betrifft die ihr zustehenden Dienstleistungen (siehe oben in “Artikel 1 Absatz 1.2”).
Vergütung der “Klinik” und des “Arztes”: Sie bezieht sich auf die Leistungen, die ihnen entstehen (siehe oben in “Artikel 1 Absatz 1.3” und “Artikel 1 Absatz 1.4”) und beinhaltet auch Kosten Anästhesie- und Anästhesistengebühren, alle für die Dauer des Aufenthalts erforderlichen Medikamente, die Kosten für Prothesen und andere medizinische Geräte (falls zutreffend) sowie die Kosten für die Krankenschwester und ihre Reise nach das Hotel (falls erforderlich).
Der “Patient / Klient” muss die vereinbarten Leistungen erst bezahlen, nachdem er während der präoperativen Konsultation und nach Unterzeichnung des gegenseitigen Einverständnisses den “Arzt” aufgesucht hat. Die Zahlung muss vor dem “Eingriff” erfolgen.
Der “Patient / Kunde” bezahlt den “Medical Tourism Facilitator” mit den Mitteln, die dieser ihm zur Verfügung stellt.
ARTIKEL 6: INFORMATIONEN AUF DER WEBSITE:
Alle auf der Website “medikalista.com“ präsentierten Informationen dienen nur zur Information und sollen die Beziehung zwischen einem Patienten und seinem behandelnden Arzt sowie allen anderen Interessengruppen unterstützen und erleichtern, nicht ersetzen.
ARTIKEL 7: BESTÄTIGUNG
Mit der Unterzeichnung der “Einverständniserklärung” (umseitig) bestätigt der “Patient / Klient”, dass er diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen hat und akzeptiert.
ARTIKEL 8: POST-OPERATIVE ÜBERWACHUNG
Während des Aufenthalts: Während der Genesung vor der Rückkehr profitiert der “Patient / Klient” von postoperativen Nachsorgeuntersuchungen und Konsultationen mit dem “Arzt”. Bei Schönheitsoperationen ist zu beachten, dass mögliche Komplikationen in der Regel innerhalb weniger Tage nach der Operation auftreten. Aus diesem Grund muss in dem Land, in dem die Handlung praktiziert wird, ein Mindestaufenthalt eingehalten werden.
Nach der Rückkehr des “Patienten / Klienten” verfügt der “Medical Tourism Facilitator” über einen spezialisierten Service, der den “Patienten / Klienten” bei seiner postoperativen Nachsorge unterstützt. Dieser Service wird den “Patienten / Klienten” kontaktieren, sobald er in sein Herkunftsland zurückkehrt, und steht ihm zur Verfügung, um alle Fragen bezüglich seiner postoperativen Nachsorge zu beantworten, indem er die Koordination direkt mit dem “Arzt” sicherstellt. Dieser Service organisiert für den “Patienten / Klienten” bei Bedarf direkte Interviews (per Telefon oder Internet) mit dem “Arzt”. Wenn er es für notwendig hält, kann der “Arzt” den “Patienten / Klienten” an einen in seinem Herkunftsland ansässigen Arzt überweisen.
ARTIKEL 9: RÜCKGABERICHT (bei Schönheitsoperationen)
Eine Nachbesserung ist eine ergänzende Geste zur Korrektur einer chirurgischen Insuffizienz. Das Ergebnis wird vom “Arzt” anhand der vom “Patienten / Kunden” gesendeten Fotos beurteilt. Wenn das unzureichende Ergebnis vom “Arzt” notiert und bestätigt wird, hat der “Patient / Klient” Anspruch auf eine Nachbesserung. In diesem Fall übernehmen der „Medical Tourism Facilitator“ und der „Arzt“ die Kosten für den erforderlichen Aufenthalt und die Kosten für die chirurgischen Eingriffe und Krankenhausaufenthalte, die mit dieser Intervention im Bestimmungsland verbunden sind oder durchgeführt wurden. anfänglicher medizinischer Eingriff. Diese Garantie gilt nicht für den Luftverkehr und betrifft nur den “Patienten / Kunden”.
Wenn sich der “Patient / Klient” und der “Arzt” nicht auf die Bewertung des Ergebnisses einigen, wird das Schiedsverfahren von einem neutralen plastischen Chirurgen durchgeführt. Die Ergebnisse dieses Chirurgen müssen dem “Arzt” schriftlich mitgeteilt werden. In diesem Fall tragen der “Medical Tourism Facilitator” und der “Arzt” die Kosten für den erforderlichen Aufenthalt und die Kosten für die mit dieser Intervention verbundenen chirurgischen und Krankenhausaufenthalte, wenn sich eine Nachbesserung als wesentlich erweist. das Bestimmungsland, in dem der erste medizinische Eingriff durchgeführt wurde. Diese Garantie gilt nicht für den Luftverkehr und betrifft nur den “Patienten / Kunden”.
NB.: Das Konzept des unbefriedigenden Ergebnisses beinhaltet eine erhebliche Subjektivität des Patienten; Es basiert daher auf der Meinung von Experten für kosmetische Chirurgie und auf gegenseitigem guten Glauben.
Artikel 10: Prozess- und Anwendungsrecht
Dieser Vertrag unterliegt dem Recht des Landes, in dem die medizinische Leistung erbracht wird. Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Auslegung, Ausführung oder Beendigung dieses Vertrags unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte des Landes, in dem die medizinische Leistung erbracht wird. unter der Voraussetzung.